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Familienpolitik

Familienpolitik
Erstellt von:
MMag. DDr. phil.et iur. Edith Pekarek
Veröffentlicht am:
20.06.2026

Anlässlich des Welt-Familientags am 15. Mai 2026 habe ich den Vorschlag für eine zukunftsorientierte österreichische Familienpolitik.

Christus ist das Zentrum der Familie, die Schlange, der Satan, will etwas anderes.
Bildautor: Albert Engelmann / Grok

Wegen der anhaltenden Demographieproblematik und wegen der Angriffe auf das europäisch-christlich-konservative Familienmodell durch Genderidologie und islamisch-polygame Clanstrukturen ist es unumgänglich, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Daher ist festzuhalten:

  • Die Familie besteht aus Vater (einem Mann), Mutter (einer Frau) und ihren Kindern.
  • Diese Familienform ist das Fundament europäischer Staaten. Sie garantiert ihr Funktionieren und ihren Fortbestand.
  • Die Geschlechter sind biologisch ganzheitlich und unveränderbar durch den Chromosomensatz definiert (Mann: XY, Frau: XX).
  • Eine gefühlte Geschlechtsidentität ist keine Konstante für die Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Die Familienförderung sollte prinzipiell ein Teil der Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik sein und vor allem die in den Arbeitsprozess eingegliederten Mütter durch Steuerbefreiungen entlasten.
  • Um den Zusammenbruch von Sozialsystem und Werteordnung zu verhindern, muss der Bezug von Transferleistungen an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden sein.
  • Die Familienförderung darf nicht zu einem arbeitslosen Einkommen werden.
  • Das derzeitige Pensionssystem (Umlageverfahren) ist unfinanzierbar. Den immer wieder diskutierten Veränderungsvorschlägen ist hinzuzufügen, dass künftige staatliche Pensionsleistungen vom Vorhandensein eigener Kindern abhängig sein müssen. 

2. Hintergrundinformation

  • Die Schöpfungsgeschichte dokumentiert die Erschaffung des Menschen als Gottes Ebenbild: „Als Mann und Frau erschuf er sie“ (Genesis 1,27). Damit verbunden ist das Gebot zur Fortpflanzung für die Erhaltung der Lebenskette: „Wachset und mehret euch“ (Gen. 1,28).
  • Die Geburtenrate für die Zukunft eines Staats und für die Erhaltung seiner Stabilität liegt bei 2,1 Kindern pro Frau. Seit der Babyboomer- Generation (Jahrgänge 1955- 1969) sank sie von 2,8 (1963, 135.000 Geburten) kontinuierlich und erreichte lt. Statistik Austria 2025 ein historisches Tief von 1,29 (2024: 1,31). Ein Alarmsignal: die Geburtenbilanz ist negativ: den 75.718 Geburten stehen 86.766 Todesfälle gegenüber.
  • Die Ursachen gewollter Kinderlosigkeit nicht nur der Österreicherinnen sind das Ergebnis einer gegenwartsbezogenen, von Medien und Medizin (Pille, Abtreibung) unterstützten Wohlstandspolitik ohne Zukunftsperspektiven. Kinder sind unerwünscht, weil sie als finanzielle Belastung und Hindernis bei der vom Feminismus geprägten Lebensplanung der Frauen gelten. Fazit: Die wahre Macht der Frau liegt also darin, den Bestand oder Untergang einer Zivilisation durch die Geburt von Kindern zu steuern.
  • In der graphischen Darstellung der Altersstruktur, der Bevölkerungspyramide, wird die fatale Situation sichtbar: eine schmale Basis (19% unter 20 Jahren), ein breiter Mittelteil (60 % 20-64 Jahre, mit sogenanntem „Altersbauch“ ), eine hohe Spitze der über 65-Jährigen (20%). Es fehlt der Nachwuchs, die Einwohnerzahl sinkt, die Überalterung dominiert, der Staat wird unfinanzierbar.
  • Die Statistik vermeidet in politischem Auftrag die Differenzierung zwischen der hohen Fertilitätsrate von Zuwanderern und der Geburtenverweigerung der Einheimischen. Aber im Stadtbild und vor allem in den Schulen ist erkennbar, dass Ausländer mehr Kinder haben. Vereinzelte Angaben kommen vom Integrationsfonds: 42% der Mütter und 39% der Väter von Neugeborenen waren 2024 Ausländer. Frauen aus Syrien, Afghanistan, dem Irak haben 1,57 Kinder (oder mehr) pro Frau. Die Minorisierung der Einheimischen ist besonders in Wien weit fortgeschritten: von den etwa 2 Mill. Ew. (2025, Statista) sind 900.000 ausländischer Herkunft.
  • Als Lösungsmodell für Arbeitskräftemangel, Infrastrukturplanung, Steuer- und Pensionsproblematik fordern und organisieren Politik, Parteien, Wirtschaft (Konzerne) und die Kirche mit den bekannten Pull-Faktoren den Zuzug von Menschen aus Staaten Afrikas und der Levante. Die Illusion: Eine umfassende „Integration“ würde kulturelle und religiöse Unterschiede ausgleichen. Es war vorauszusehen, dass dieser Ansatz trotz hoher budgetbelastender Aufwendungen scheitern musste. Die derzeitige Form der Integration verlangt beiderseitige Anpassung, um die „Spaltung der Gesellschaft“ zu verhindern. Sie ist die Anleitung zur  Machtübernahme einer eingewanderten künftigen Mehrheit. Wir sollen offenbar Abschied nehmen von unserem Österreich, von der abendländischen Kultur.
  • Die Erhaltung unserer Identität – garantiert in der Präambel der EU- Grundrechtecharta – ist durch kulturfremde Kinder nicht möglich. Daher ist das Modell der Familienzusammenführung (auch wenn es nur Kernfamilien betreffen würde) keine Lösung unseres Demographieproblems. Wir brauchen eigene Kinder. Nochmals: Die Familienförderung darf deshalb nur einheimischen Familien zugute kommen.
  • Die Familienpolitik fällt grundsätzlich in die Kompetenz der EU-Mitgliedstaaten. In Österreich wird der Familienbegriff zwar in den meisten Landesverfassungen erwähnt (Ausnahmen Kärnten, Steiermark, Wien), nicht aber in der Bundes-Verfassung. Hier gelten Art. 8 und 12 der im Verfassungsrang stehenden EMRK, die Bestimmungen der Grundrechtecharta und die dem Zeitgeist entsprechenden Entscheidungen der europäischen Gerichtshöfe. Daher ist eine Staatszielbestimmung „Schutz der einheimischen Familie“ zu formulieren. Wir wollen eine Politik für unser eigenes Volk.

3. Familie als Staatszielbestimmung

Textvorschlag

  • Österreich hat die dem christlichen Menschenbild entsprechende Form von Ehe und Familie als  Grundlage der abendländischen Gesellschaft zu schützen, zu erhalten und zu fördern.
  • Die Familie besteht aus einem Mann, einer Frau und ihren Kindern.
  • Die Vorrangigkeit des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern ist zu wahren.
  • Ein zentraler Grundsatz ist das Kindeswohl.
  • Jedes Kind hat das Recht auf sein bei der Geburt festgestelltes biologisches Geschlecht.

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