Barmherzigkeit statt Verurteilung
Der unkommentierte Abdruck des Leserbriefs von Margit Steinwender lässt mich mit Befremden zurück. Die dort vertretenen Schlussfolgerungen werden weder einer sachlichen Betrachtung noch einem christlichen Menschenbild gerecht.
Dass jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,48 Promille ein Kraftfahrzeug lenkt, ist ein schweres Unrecht. Norbert Hofer wird die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen seines Handelns tragen müssen. Hinzu kommen der erhebliche Verlust an persönlichem Ansehen sowie der oft mühsame Weg bis zu einer möglichen Wiedererlangung der Lenkberechtigung. Viele Betroffene scheitern an den hierfür erforderlichen medizinischen und psychologischen Nachweisen. Es darf daher mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass Herr Hofer einen derartigen Fehler kein zweites Mal begehen wird.
Mit Entschiedenheit zurückzuweisen ist jedoch die Behauptung, eine Blutalkoholkonzentration von 2,48 Promille belege bereits einen „ständigen Alkoholmissbrauch“. Eine derartige Diagnose lässt sich aus einem einzelnen Messwert weder medizinisch noch wissenschaftlich ableiten. Ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, kann ausschließlich aufgrund einer fachärztlichen Untersuchung beurteilt werden. Selbst wenn eine solche Erkrankung bestehen sollte, wäre sie weder Ausdruck sittlichen Versagens noch mangelnder Charakterfestigkeit, sondern eine anerkannte Krankheit.
Die Kulturgeschichte kennt zahlreiche Persönlichkeiten, deren außergewöhnliche Leistungen durch eine Suchterkrankung nicht ausgelöscht wurden. Harald Juhnke und Amy Winehouse seien stellvertretend genannt. Niemand käme ernsthaft auf den Gedanken, ihr künstlerisches Lebenswerk allein deshalb zu negieren.
Dasselbe gilt für das kirchliche Leben. Der frühere Bischof von St. Pölten, DDr. Kurt Krenn, gehörte zu den profiliertesten Verteidigern des katholischen Glaubens im deutschen Sprachraum. Mit großer Klarheit trat er für den Schutz des ungeborenen Lebens, für Ehe und Familie sowie für die unverfälschte Lehre der Kirche ein. Öffentlich wurde bekannt, dass er sich zeitweilig in einer Münchner Klinik in Behandlung befand. Gleichwohl würde kaum jemand seine Verdienste für Kirche und Glauben deshalb in Frage stellen. Krankheit vermag ein Lebenswerk nicht auszulöschen.
Ebenso wenig sollte das politische Wirken Norbert Hofers auf einen einzigen, wenn auch schwerwiegenden Fehltritt reduziert werden. Über viele Jahre hat er sich für politische Positionen eingesetzt, die er ausdrücklich aus seinem christlichen Weltbild ableitete. Hierzu gehörten insbesondere der Schutz des ungeborenen Lebens, die Stärkung von Ehe und Familie sowie die Bewahrung des christlich-abendländischen Erbes Österreichs. Diese Verdienste verschwinden nicht durch eine einzige verhängnisvolle Entscheidung.
Gerade Christen sollten deshalb einen Maßstab anlegen, der über den Zeitgeist hinausweist. Jesus Christus mahnt im Matthäusevangelium: „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1). Dieses Wort verbietet weder die Benennung von Schuld noch die Forderung nach gerechter Strafe. Es richtet sich vielmehr gegen jene Haltung, die den fehlbaren Menschen auf seine Schuld reduziert und ihm jede Möglichkeit der Umkehr abspricht.
Wer christliche Barmherzigkeit ernst nimmt, unterscheidet zwischen der Verurteilung einer Tat und der Würde des Menschen, der sie begangen hat. Wir alle sind auf Gottes Gnade angewiesen. Deshalb sollte auch die politische Auseinandersetzung von Fairness, Maß und Barmherzigkeit geprägt sein. Die vollständige moralische Verwerfung eines Menschen entspricht weder medizinischer Sachlichkeit noch christlicher Nächstenliebe.
Ich wünsche Norbert Hofer von Herzen, dass er diese persönliche Krise überwindet. Christen glauben an die Möglichkeit der Umkehr und des Neuanfangs. Ohne diese Hoffnung verlöre das Evangelium seinen innersten Kern.
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