Bundeskanzler Stocker auf Werbetour – Polit-Show oder Bürgerdialog?
Viele Medien berichten über die Werbefahrt von Bundeskanzler Dr. Christian Stocker. Ungeachtet dessen, dass die Tour auf Kosten von uns Steuerzahlern geht, muss erwähnt werden, dass die Tiroler Interessen für den Ost-Österreicher offenbar keine Bedeutung haben.
Wie sonst ist es möglich, dass der ÖVP-Kanzler keinen Kontakt zum Grieser Bürgermeister Mühlsteiger oder zu Fritz Gurgiser sucht, um aus erster Hand – ohne Einflüsterer – die Transit- und Brennerfrage zu erörtern?
Ähnlich ergeht es auch der ältesten und größten Einigungsbewegung Tirols, dem Andreas-Hofer-Bund für Tirol. Die ÖVP und auch Stocker verweigern jedes Bekenntnis zur Tiroler Landeseinheit, zu österreichischer Staatsbürgerschaft für unsere Landsleute südlich des Brenners. Weder Autonomie noch die verbriefte Schutzpflichtverantwortung gegenüber dem südlichen Landesteil, noch die Einberufung des parlamentarischen Südtirol-Unterausschusses berühren den Ost-Österreicher. Viele Tiroler haben zu Recht den Eindruck, dass Wien viel mehr die Interessen des Balkans vertritt als jene Tirols! Wir Tiroler erwarten Antworten, Klartext und Lösungen – keine Politshow!
Hochachtungsvoll
Alois (Luis) Wechselberger, MAS
Obmann / Il presidente
Andreas-Hofer-Bund für Tirol (AHBT)
6020 Innsbruck
www.andreashoferbund.tirol
Weitere Artikel aus der Kategorie Leserbriefe lesen
Beim Einkaufen in diesem sehr großen Möbelgeschäft vielen ihm die Bilder an der Wand auf. Zwei Männer, die offenbar homosexuell sind und ein Baby haben und Vater, Vater, Kind als perverse Familie ausleben.
Seit Monaten sind Waffenfachgeschäfte im Visier der organisierten Kriminalität.Wie rücksichtslos diese Täter vorgehen, zeigte jüngst der Fall in Sitten VS. Die Eingangstür eines Waffenfachgeschäfts wurde mit Sprengstoff aufgebrochen.
Dass jemand mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,48 Promille ein Kraftfahrzeug lenkt, ist ein schweres Unrecht. Norbert Hofer wird die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen seines Handelns tragen müssen.
Nach Ansicht des Erstgerichts intervenierte Wöginger über Thomas Schmid zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters, obwohl eine Mitbewerberin erheblich besser qualifiziert war.