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Die ÖVP und ihre braven Parteisoldaten

Die ÖVP und ihre braven Parteisoldaten
Erstellt von:
Ludwig Reinthaler
Veröffentlicht am:
25.07.2026

Ich erinnere mich jetzt im Zuge der Causa Walter Ruck ganz genau an den Fall August Wöginger. Ich erinnere daran: es ging geht um die Besetzung des Vorstandspostens beim Finanzamt Braunau im Jahr 2017. 

Walter Ruck (Bild links) und August Wöginger (Bild rechts), sie zeigen sich gerne in Tracht, haben beide in der ÖVP Karriere gemacht und sind doch grundverschieden. Der soll durch eine politische Medienkampagne, ausgelöst durch ein ÖVP-Medium, abgesetzt werden, der andere steht vor Gericht und wurde in erster Instanz verurteilt und amtet immer noch seelenruhig in der ÖVP.
Bildautor: Albert Engelmann / Grok

Nach Ansicht des Erstgerichts intervenierte Wöginger über Thomas Schmid zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters, obwohl eine Mitbewerberin erheblich besser qualifiziert war. Wöginger bestreitet, eine rechtswidrige Einflussnahme veranlasst zu haben.

August Wöginger wurde am 4. Mai 2026 vom Landesgericht Linz wegen Anstiftung zum Missbrauch der Amtsgewalt schuldig gesprochen. Das Urteil lautet auf sieben Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wöginger und die beiden mitangeklagten Finanzbeamten haben Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet. Auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat ein Rechtsmittel eingelegt. Über diese Rechtsmittel hat der Oberste Gerichtshof noch nicht entschieden.

Wöginger trat unmittelbar nach dem Urteil als ÖVP-Klubobmann zurück. Er blieb jedoch Nationalratsabgeordneter, ÖVP-Sozialsprecher und ÖAAB-Bundesobmann.

War August Wöginger mit dabei beim Partei-Ausschluss aus der ÖVP von Wirtschaftskammerpräsident Ruck? Das sagt die KI: „Ja, August Wöginger war als Mitglied des ÖVP-Bundesparteivorstandes formal am Ausschluss beteiligt, da die Entscheidung am Freitagabend, dem 24. Juli 2026, einstimmig von den teilnehmenden Mitgliedern des Gremiums beschlossen wurde.“ Es könnte natürlich sein, dass er während der Abstimmung am Klo war.

Also darf ein vorbestrafter (wenn auch nicht rechtskräftig) über den Verbleib eines nicht vorbestraften ÖVP-lers entscheiden. Das ist mehr zum Weinen als zum Lachen.

Und die Rücktritts-Forderung an den Wiener Wirtschaftskammerpräsidenten? Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler meint zur Causa Walter Ruck: „Hat in der Politik nichts verloren.“ Gerade Frau Edtstadler, die uns Ungeimpfte aus dem Land werfen wollte, hetzt jetzt gegen Walter Ruck. Ich sage zu ihm: „Bleiben Sie standhaft!“

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