Eine Landesbeauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte
Petra Ladenburger ist seit dem 18. Februar 2026 die neue nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte. Ihr Dienstsitz befindet sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Nach eigenen Angaben ist sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig, fachlich nicht weisungsgebunden und nur dem Gesetz unterworfen.
Was sind ihre die Aufgaben?
Sie soll sich bei der Landesregierung Nordrhein-Westfahlen (NRW) für den Kinderschutz sowie die Kinderrechte einsetzen. Die Schaffung von Beteiligungsformaten für Kinder und Jugendliche, vor allem aber die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von (sexualisierter) Gewalt geworden sind. Für sie soll es in ausreichendem Maße Beratungs- und Hilfsangebote geben.
Petra Ladenburger wird in den Medien mit den Worten „Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Debatten mitgedacht und berücksichtigt werden“ zitieren.
Ladenburger ist Fachanwältin für Familienrecht. Ihrer offiziellen Biographie zufolge hat sie über dreißig Jahre lang Menschen die von sexualisierter Gewalt betroffen sind vor dem Gericht vertreten. Daneben lehrte sie als Dozentin an der Technischen Hochschule Köln an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften, zu den Themen Gewaltschutz sowie Familien-, Kinder- und Jugendhilferecht. Außerdem hielt sie Fortbildungen für Fachkräfte zu den Themen Kinderschutz und zu Verfahrensbeiständen ab. Petra Ladenburger war auch Anhörungsbeauftragte für die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs tätig.
Es ist schlimm genug, dass Kinder und Jugendliche Schutz vor Gewalt aller Art und insbesondere sexueller oder sexualisierter Gewalt brauchen. Auch ohne den Blick in religiöse Texte und säkulare Rechtsquellen sollte es selbstverständlich sein, dass Kinder wohlbehütet aufwachsen können und dürfen.
Was treibt insbesondere Männer dazu an, sich an Kindern zu vergreifen, ihnen Gewalt anzutun, sie körperlich und seelisch zu verletzen und sie für den Rest ihres Lebens zu schädigen?
Der Autor dieser Zeilen ist im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit auch auf das Thema Pädophilie gestoßen, also Sex mit Kindern. Jedem normalen Menschen ist sofort klar, dass das absolut falsch ist und zu recht gibt es Gesetze, die Sex mit Kindern unter Strafe stellen.
Leider sind pornographische Literatur und Filme in unserer Zeit der elektronischen Kommunikation viel zu leicht konsumierbar.
Der Autor dieser Zeilen kann sich noch lebhaft an die 80er Jahre erinnern. Damals begann der Aufstieg der grün-alternativen Parteien und ihres Gedankenguts. Am 1. September 2013 erinnerte die Feministin Alice Schwarzer daran, dass 1988 der forderte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, in einem Beitrag für die Pädosexuellen-Streitschrift "Der pädosexuelle Komplex" eine "Entkriminalisierung der Pädosexualität". Die Grünen waren es, die im Jahr 1980 auf ihrem zweiten Parteitag die Streichung des § 176 debattierten, der die Sexualität mit Kindern unter 14 Jahren unter Strafe stellt, sowie den § 174 (sexueller Missbrauch von minderjährigen Schultzbefohlenen). Nur fünf Jahre später beschloss der Landesparteitag der Grünen in NRW den SchwuP-Antrag mit 76 zu 53 Stimmen. Es wurde die Legalisierung von Sex Erwachsener mit Kindern unter 14 beschlossen, sofern es sich um "einvernehmlichen Sex" handele. Die Grünen NRW kamen damals nicht in den Landtag.
Die Folgen spüren wir heute.
Die Kinderschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen ist außerhalb einer Fachöffentlichkeit derzeit unbekannt. Es ist schwer abzuschätzen ob das nur eine Feigenblatt- und Alibi-Stelle ist, ich hoffe sie tut alles um die Kinder vor diesen Wahnsinnigen zu schützen.
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