Rückzug von Norbert Hofer aus der FPÖ wäre die eleganteste Lösung!
Dieser zufällig gefundene Kommentar im Netz ist in dieser Angelegenheit auch zu berücksichtigen: 2,48 Promille deuten auf ständigen Alkoholmissbrauch hin. Ein Mensch mit normalem Alkoholkonsum bedarf bei so einer Höhe ärztliche Hilfe.
Diese Aussage darf erst einmal sacken.
Da scheint schon sehr viel Disziplin außer Kontrolle geraten zu sein. Ob Herr Rosenkranz mit Ordnungsruf und Rücktrittsempfehlung beim Herrn Hofer erfolgreich sein wird, wird sich weisen.
Jeder anständige Bürgermeister wäre nach so einem Vorfall ohne Drängen selber zurückgetreten – Norbert Hofer behält sein Landtagsmandat ohne Gewissensbisse. Wie sagte schon Kreisky: „Politik hat mit Moral nichts zu tun“.
Sesselkleberei vor Anstand. Genau das, was die FPÖ Mitgliedern anderer Parteien so gerne vorwirft, wird von Norbert Hofer jetzt selbst praktiziert. Nun folgt, was kommen musste: Wer den Schaden hat, braucht für Spott nicht zu sorgen. Norbert Hofer ist in der FPÖ nicht mehr tragbar. Er hat mit der Autofahrt in hoch alkoholisiertem Zustand seinem eigenen Ansehen und der Reputation der FPÖ massiv geschadet. Der Hofer kann gehen. Ob er seine Schuldigkeit getan hat, bleibt eine andere Frage.
Wo sind die anständigen Politiker, die sich an die Fahnen heften, die anständigen Bürger zu vertreten?
Eine FPÖ-Wählerin, die sich langsam fragt, ob es wert ist, sich die Schuhe anzuziehen, um zu irgendeiner Wahl zu gehen.
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Passt es auch ins christliche Weltbild, wenn jemand mit 2,48 Promille Auto fährt und in diesem Zustand einen Menschen verletzen könnte? Wer nur gelegentlich Alkohol trinkt, würde wohl kaum mit einem so hohen Promillewert am Vormittag mit dem Auto durchs Burgenland fahren.
Die Partei nennt Dormagen als Sitz; ihre Postanschrift befindet sich in Neuss. Ende 2023 hatte sie nach eigenen Angaben rund 190 Mitglieder. Politisch ist sie vor allem auf kommunaler Ebene tätig.
Die AFD kann stolz darauf sein, solche Mitglieder in ihren Reihen zu haben. Aus meiner Sicht sollte es Aufgabe und Pflicht des Staates sein, schwangeren Frauen in schwierigen Situationen hilfreich beizustehen, sowohl moralisch als auch finanziell.
Höhepunkt des Jubiläumsjahres wird in diesem Jahr das Franziskusfest am 3. und 4. Oktober 2026 sein.