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Sollten Beamte in die Rentenversicherung einzahlen?

Sollten Beamte in die Rentenversicherung einzahlen?
Erstellt von:
Christine Pies
Veröffentlicht am:
03.06.2026

Beamte erhalten kein Gehalt für ihre erbrachte Leistung, sondern werden nach dem Alimentationsprinzip besoldet. Das bedeutet, dass der Beamte seinem Dienstherren treu dient und dafür von diesem Alimente im Voraus erhält, damit der Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie gesichert ist.

Heinz Erhardt als Willi Winzig in der typischen Atmosphäre mit Schreibtisch, Aktenbergen und dem klassischen Büro-Chaos.
Bildautor: Albert Engelmann / Grok

Das Alimentationsprinzip gibt es bereits seit 1794 und zählt seit 1954 im deutschen Beamtenrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG).

Die Beamtenbesoldung sieht ebenfalls vor, dass die Pensionen vom Gehalt einbehalten und gar nicht erst ausgezahlt werden. Im Ideal hält der Dienstherr also Gelder zurück und bildet damit eine Pensionskasse für die spätere Versorgung im Alter. 

Somit zahlen Beamte quasi während der aktiven Dienstzeit in die Pensionskasse ein. Warum sollten sie also noch zusätzlich in die Rentenversicherung zahlen?

Sicherlich wäre dies möglich. Aber dann müsste das Beamtenrecht abgeschafft bzw. völlig umgeändert werden und die Beamten würden unter anderem ein höheres Gehalt bekommen.

Das Beamtenverhältnis ist völlig anders als das Angestelltenverhältnis. Um nur ein paar Beispiele zu nennen:

Beamte erhalten im Krankheitsfall eine Beihilfe (die ebenfalls vom Dienstherrn von der Besoldung einbehalten wird) und müssen sich privat um eine Krankenversicherung bemühen. Kündigt ein Beamter verliert er sämtliche Pensionsansprüche. Beamte haben seit Jahrzehnten eine höhere Arbeitszeit. Begünstigungen dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden, d.h. auch keine Weihnachtsfeier, Parkplatz, Sondervergünstigungen etc. werden gezahlt.

Bevor man eine Änderung fordert, sollte man sich über die Hintergründe informieren. 

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