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Zwang zu Anwalt aber es gibt keinen Spezialisten für Behinderten-Recht

Zwang zu Anwalt aber es gibt keinen Spezialisten für Behinderten-Recht
Erstellt von:
Horst Enenkel
Veröffentlicht am:
11.01.2025
Behinderte Menschen sollten einen leichteren Zugang zum Recht erhalten.
Bildautor: Archiv „Der13.“

Bei der Anwalt-Suche kann nach Sachthemen gesucht werden. Das Suchkriterium Behinderten-Recht gibt es nicht. Die Anwaltskammern (Ö, NÖ) stellen keine Listen bereit welcher Anwalt sich dieses Themas annimmt, beziehungsweise auf meine Anfrage ob es Anwälte gibt welche selbst behindert sind, oder in ihrem Umfeld einen Behinderten haben und daher Verständnis für das Thema Behinderung haben. Es kann nicht sein, dass man vom Gericht gezwungen wird einen Anwalt zu haben, aber keiner gefunden werden kann, beziehungsweise keiner zur Verfügung gestellt wird.

Da es bei Behinderten-Angelegenheiten weniger um materiellen Schaden geht, sind die Klagesummen gering, folglich ein geringes Honorar für Anwälte. Da es sich hauptsächlich um immaterielle, soziale Aspekte handelt wäre es sinnvoller, wenn Klagen nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGStG) vor dem Arbeits- und Sozial-Gericht abgehandelt werden dürften. Bei der UN-Staatenprüfung wurde "angeregt" die juristische Durchsetzbarkeit für Behinderte zu verbessern:
https://www.monitoringausschuss.at/aktuelles/zusammenfassung-der-handlungsempfehlungen/

Die in der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Rechte für Menschen mit Behinderungen sollten vor Gericht durchsetzbar sein. 

Horst Enenkel
horst.enenkel [ at] gmx.at

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