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Zum Gruppenantrag der Legalisierung ungeborenes Leben zu töten

Zum Gruppenantrag der Legalisierung ungeborenes Leben zu töten
Erstellt von:
Peter Wulf
Veröffentlicht am:
06.02.2025

Am 4. Dezember 2024 war in vielen Tageszeitungen zu lesen, dass bis jetzt 327 Unterschriften für einen Gruppenantrag für die Abschaffung des Paragraphen 218 besteht und dass die Bundeswehr 62 Soldaten wegen Rechtsextremismus entläßt. Sie sollen den Hitler-Gruß gezeigt haben.

Ein Plakat in Polen, das die Grausamkeit der Abtreibung klar darstellt und die Abtreibungen an Judinnen und anderen Gefangenen in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten thematisiert.
Bildautor: Unbekannt

Es soll geschichtlich belegt sein, dass Adolf Hitler Abtreibungen gesetzlich verbieten lies, anderseits Jüdinnen zur Abtreibung zwang. 

Durch Hitlers Verbot der Abtreibung sind viele Menschen zur Welt gekommen, die eigentlich abgetrieben hätten werden sollen. Möglicherweise gab es unter diesen nicht abgetriebenen Menschen einige, die großen Einflus in der Politik hatten. So starben durch Hitlers Taten Millionen von Menschen, aber durch sein Abtreibungsverbot konnten auch einige leben, die sonst abgetrieben worden wären.

Die 327 Politiker, die den Paragraphen 218 des Grundgesetzes in den Mülleimer werfen möchten, darf ich fragen, ob es ihnen bewusst ist, dass sie auch einmal ein Embryo waren und dem Grundgesetz auf Leben ihr eigenes Leben verdanken? 

Das ungeborene Leben ist unersetzlich. Es hoch zu achten ist unsere Pflicht. Ich frage mich, was ist schlimmer: den Hitler-Gruß zeigen oder ein Kind vor der Geburt zu ermorden?

Wenn der Paragraph 218 fällt, hat das Ungeborene kein Recht mehr zu leben! Und das geht der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) aus.

Jesus sagte im Vaterunser: Dein Wille geschehe im Himmel wie auch auf Erden. So haben wir das Recht und die Pflicht die Politiker auf Gottes Gebote hinzuweisen.

Peter Wulf
D- 79541 Lörrach

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