Sind Gerichtsentscheidungen in Österreich auch gerecht?
Ich frage mich, ob die Gerichte in Österreich noch gerechte Urteile fällen. Mir scheint aufgrund meiner Erfahrungen, dass in Österreich viele Urteile sogar besonders ungerecht und manche sogar grob gegen bestehendes Recht verstossen. Ich habe einige Beispiele aus meiner Erfahrung zusammengestellt.
Ein Kind wurde von mehreren Muslimen vergewaltigt, trotzdem kommt ein österreichisches Gericht zu dem Urteil alle Angeklagten freizusprechen. Die Verhandlung war nicht öffentlich, die Freisprüche sind daher um so fragwürdiger. Man fragt sich, wem die Nichtöffentlichkeit mehr nutzt. War es Opferschutz oder Täterschutz? Schaute das Kind so aus, dass man es für älter annehmen durfte? Wenn der Beschuldigte annahm, dass das Opfer älter war, hat er sie wenig gekannt. Ist es dann glaubhaft, dass das Kind bei einem flüchtig Bekannten wegen einiger Zärtlichkeiten zu mehr bereit war? Und dann gleich noch ähnliche Erlebnisse mit anderen?
Wenn unser Rechtsstaat eine Demokratie ist, so geht das Recht vom Volk aus. Wenn ein Urteil von einer Reihe von Bürgern als Fehlurteil empfunden wird, so muss sich die Justiz fragen warum! Wenn etwas nicht öffentlich ist, so führt dies zu Interpretation. Das was zu diesem Fall öffentlich wurde, wirft jedenfalls viele Fragen auf. Die Justiz hat ein Problem mit der Glaubwürdigkeit. Meine Erfahrungen mit der Justiz führen dazu daran zu zweifeln, dass dort die nach dem Gesetz gefällten Urteile etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben.
Ein Behinderter klagt gemäß Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGStG) wegen Diskriminierung. Wegen seiner Maskenbefreiung wird er aus dem Geschäft verwiesen. Die Richterin urteilt, der Beklagte hätte mit face shield das Geschäft betreten dürfen. Das ärztliche Attest, das aufgrund des Ausstellungs-Datums auch davon befreit, wird ignoriert. Als der Behinderte das Attest vorlesen will, das nur zweieinhalb Zeilen lang ist, um drauf hinzuweisen, dass dort nichts von enganliegend steht, wird er sofort unterbrochen, der Inhalt sei bekannt. Ein Antrag den Arzt zu befragen wird abgewiesen. Wer ist kompetent und entscheidet nun über gesundheitlich Zumutbares? Die Juristen oder Ärzte? Offenbar Juristen.
Die Richterin zitiert: die Gültigkeit des BGStG gelte nur wenn „die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes gegeben ist.“ Ferner „Im konkreten Fall handelt es sich bei den Parteien um zwei Personen des privaten Rechtsverkehrs, somit gilt allgemein der Grundsatz der Kontrahierungsfreiheit.“ Somit ist für sie das BGStG nicht anwendbar. Abgesehen, dass der Staat durch die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung seine Regelungskompetenz bewiesen hat, so anerkennt die Richterin diese Regelungskompetenz, in der Form, dass sie die Maskenpflicht akzeptiert und der Beklagten zugesteht. Für die Beklagte wird die Regelungskompetenz anerkannt, für den Kläger wird sie abgesprochen. Kann man noch widersprüchlicher argumentieren? Und dieser Widerspruch wird noch von der nächst höheren Instanz bestätigt!
Ein Gefangener berichtet, dass er zu einer zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt wurde. Ein Blick in die Gesetze zeigt, dass die Verurteilung über der Höchststrafe liegt. Die Antwort auf ein Schreiben an die Ombudsstelle bei der Justiz: „Wir haben kein Recht Urteile zu prüfen.“ Sind die Richter so frei sich nicht die gesetzlichen Höchststrafen halten zu müssen?
Von Gerichten wird man zu Anwälten gezwungen aber sobald man einen Anwalt hat wird die Partei entmündigt und darf nur noch auf Fragen antworten, so die Frage als zulässig empfunden wird. Bei derartigen Erlebnissen hat man Zweifel daran, dass Gerichte nach Gesetz oder gar Gerechtigkeit urteilen. Es entsteht der Eindruck, dass politische Korrektheit wichtiger ist.
Horst Enenkel
horst.enenkel [at] gmx.at
Horst Enenkel
horst.enenkel [at] gmx.at
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