Ein Amoklauf erschüttert Österreich
Der Schock über den Amoklauf in einer Schule (Bundesoberstufenrealgymnasium) in Graz sitzt noch tief, handelt es sich doch dabei um das schwerste Gewaltverbrechen, das jemals in einer Bildungseinrichtung in Österreich begangen wurde.

Die Trauer um die sinnlos getöteten zehn Menschen und die vielen, teilweise schwer verletzten Menschen ist groß. Mein tiefes Mitgefühl gehört den Hinterbliebenen, vor allem den Eltern, die ihre Kinder nach diesem Schultag nicht mehr in ihre Arme schließen konnten. Dieses Leid nach dem langen Warten und Bangen ist so unermesslich und für mich als mehrfacher Vater derart unerträglich, dass mir alleine beim Gedanke daran noch heute die Tränen kommen.
Einige Fragen
Bei allen Hypothesen rund um das Tatmotiv des angeblich gemobbten Ex-Schülers, der auch einen Abschiedsbrief hinterlassen haben soll, verstehe ich nicht, warum dessen Identität nicht schon längst öffentlich preisgegeben wurde? Warum spricht man noch immer von einem „mutmaßlichen Täter“, wenn der Tathergang grundsätzlich geklärt und die Einzeltäterschaft auch bereits bestätigt ist?
Das öffentliche Interesse wiegt bei solchen Schwerverbrechen in Form eines Massenmordes stets schwerer als die einschlägigen Datenschutzbestimmungen zum Täterschutz, insbesondere wenn die Straftat in ihren Grundzügen bestätigt ist und der Täter sich dabei selbst umgebracht hat. Eine Preisgabe seiner Identität würden auch alle zuletzt angestellten Spekulationen und Falschverdächtigungen beenden.
Berichte im ORF
Natürlich können kriminaltaktische Überlegungen eine sofortige Offenlegung der Identität des Täters in besonderen Konstellationen nicht sinnvoll erscheinen lassen, jedoch können solche im gegenständlichen Fall ihre Ursache wohl nur in der Persönlichkeit des Täters selbst haben. Die Art wie über dessen mögliche Beweggründe (Mobbing…) gestern beispielsweise im ORF immer wieder berichtet wurde, erschien mir angesichts der unfassbaren Tragweite dieses Verbrechens und des dadurch bei den betroffenen Opfern und deren Angehörigen erzeugten Leids zu diesem Zeitpunkt ohnehin mehr als unpassend. Dies trotz der Tatsache, dass mir als Rechtsanwalt und Strafverteidiger natürlich bewusst ist, dass bei allen Straftaten stets auch der persönliche Hintergrund des Täters zu beleuchten ist.
Öffentliches Interesse
Die Öffentlichkeit hat aber jedenfalls ein Recht und auch ein dringendes Interesse zu erfahren, wer dieser 21-jährige Österreicher war, der offenbar aufgrund einer eigenen Kränkung als Ex-Schüler des BORG Graz in nur rund 17 Minuten gestern ein Massaker unfassbaren Ausmaßes anrichtete.
Ebenso wird rasch zu klären sein, wie dieser Jugendliche in den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (Glock-Pistole) gelangte, für die man in Österreich eine Waffenbesitzkarte und auch ein psychologisches Gutachten benötigt, um die sichere Handhabung der Waffe nachzuweisen.
Selbst unter diesen, wohl schwer beim gegenständlichen Täter anzunehmenden Voraussetzungen wäre er nicht berechtigt gewesen, diese Pistole bei sich mitzuführen.
Waffengesetz
Diese Umstände werfen vor dem Hintergrund des Waffengesetzes allesamt die Frage nach einem Behördenversagen auf, das bekanntlich unter anderem den Umgang mit Waffen regelt, um jeglichen Missbrauch mit diesen zu verhindern.
Alexander Todor-Kostic
Vision Österreich
9220 Velden am Wörthersee
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