Neutralitätsverletzung
Sehr geehrter Herr Bundespräsident!
Gemäß Artikel 72. (1) B-VG haben Sie jedes einzelne Mitglied der Bundesregierung vor Antritt ihres Amtes angelobt. Dabei wird der Text aus Artikel 62 verwendet: „Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten und meine Pflicht nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde.“ Dies trifft auch für Beate Meinl-Reisinger, Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, zu.

Kaum in Amt und Würden unternimmt sie eine Reise in ferne Länder (nicht wie üblich zu den angrenzenden). „In Kiew bekräftigte sie erneut Österreichs entschlossene Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen Putins brutalen und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg.“ Wenn man sich die geschichtliche Entwicklung ansieht ist es kein brutaler und völkerrechtswidrigen Angriffskrieg, sondern die Verteidigung der unterdrückten russischen Bevölkerung im Osten der Ukraine. In der UN-Resolution 2202 vom 17. Februar 2015 wurde Kyjiw aufgefordert die Unterdrückung der russischen Bevölkerung im Osten des Landes einzustellen.
Beate Meinl-Reisinger ist die neutralitätsverletzende Kriegsunterstützung einige Millionen wert. Dies ist Amtsmissbrauch und Neutralitätsverletzung.
Im Inland fehlt es in allen Bereichen an Geld, aber fürs kriegsführende Ausland wird es ausgegeben. Die „Unterstützung der Ukraine im Kampf gegen Putin“ ist eindeutig eine Neutralitäts-Verletzung. Damit bricht sie das Gelöbnis „die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten“. Daher ist es erforderlich Frau Beate Meinl-Reisinger ihres Amtes als Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten zu entheben!
Hochachtungsvoll
Horst Enenkel
horst.enenkel [at] gmx.at
Als neutrales Land wäre es die Aufgabe Österreichs zwischen den Kriegsparteien zu vermitteln und nicht einseitig den Krieg zu fördern!
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