Kinderrecht
In letzter Zeit gibt es immer wieder Forderungen die „Kinderrechte“ ins Grundgesetz aufzunehmen.
Kinderrecht wird dahingehend definiert, dass Kinder das freie Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit haben und nicht indoktriniert werden dürfen.
Wenn der Kinderwille nicht dem Elternwillen entspricht, darf das Jugendamt entscheiden, ob das Kind weiter in der Familie verbleibt oder besser in einer Pflegefamilie oder im Kinderheim untergebracht wird. Das Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder rückt dabei in den Hintergrund.
Ich kenne mehrere Fälle, wo Kinder den Eltern weggenommen wurden, weil die Eltern die Kinder katholisch erzogen haben und die Kinder dies zeitweise nicht wollten, weil sie unter dem schädlichen Einfluss von falschen Freunden standen. Sicherlich kann es im Leben eines Kindes Phasen geben, in denen der Glaube abgelehnt wird und der Jugendliche sich erstmal von Gott entfernt, um dann auch durch die Gebete der Eltern wieder zur Kirche zurückzufinden. Durch die Unterbringung in einer anderen Familie oder gar im Heim, wird das Kind endgültig vom Glauben weg und oft auf den falschen Weg geführt und das ist dann zum „Kindeswohl“.
Christine Pies
pieschristine [at] web.de
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