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Wer Gottes Ordnung verlässt, verlässt die Kirche

Wer Gottes Ordnung verlässt, verlässt die Kirche
Erstellt von:
Clara Steinbrecher Leitung der Initiative Maria 1.0
Veröffentlicht am:
12.06.2025

Zwei Tage nach dem Tode des Heiligen Vaters treiben die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken die Agenda des Synodalen Weges weiter voran und veröffentlichen mit „Segen gibt der Liebe Kraft“ eine Handreichung, welche „Vorschläge für die Rahmenbedingungen und Gestaltung von Segnungen“ (Handreichung, Seite 1) enthält. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung bietet Anlass zu zahlreichen Spekulationen. Ganz abgesehen von der damit verbundenen Pietätlosigkeit kommt man nicht umhin zu vermuten, dass die Bischofskonferenz die Gunst der Stunde nutzen wollte, da im Moment alle Augen auf Rom gerichtet sind. Für die Initiative Maria 1.0 steht fest: Der Vorgang steht in eklatantem Widerspruch zu den Vereinbarungen, welche die Deutsche Bischofskonferenz mit Vertretern des Apostolischen Stuhls hinsichtlich des weiteren Verlaufes des Synodalen Weges getroffen hatte. Damals war die Rede davon, ein gemeinsamer Dialogprozess solle sicherstellen, dass die in Deutschland angestoßenen Prozesse „in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie [Lehre über die Kirche, Anm.d.Red.] des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen“. Die Initiative Maria 1.0 erinnert daran, dass alle weiteren Vorgänge in Rom zur Approbation vorgelegt werden sollten (katholisch.de berichtete am 22. März 2024). Nach Auffassung der Initiative Maria 1.0 fühlen sich die deutschen Bischöfe anscheinend nicht mehr daran gebunden, da es aktuell niemanden gibt, der irgendetwas approbieren könnte.

Auf mariaeinspunktnull.de findet man alle Stellungnahmen der Initiative Maria 1.0.
Die neue Handreichung bezieht sich in erster Linie auf die am 18. Dezember 2023 vom Dikasterium für die Glaubenslehre herausgegebene Erklärung „Fiducia Supplicans“. Wie die Initiative Maria 1.0 bereits in ihrer Pressemitteilung (Nr. 31 vom 18. Dezember 2023) ausgeführt hat, enthält das letztgenannte
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