Euthanasie an einem Kind: Rechtslage klären
Zu „Euthanasie an Kind mit zwei Jahren“ (Nummer 10, Seite 23)
Wenn Sie über sichere Daten verfügen, fragen Sie doch bitte bei der EU nach, ob das EU-rechtlich möglich ist. Konfrontieren Sie dann auch den CCEE damit. Denn nur mit einem erwiesenen Rechtsbruch kann man gegen Verbrecher vorgehen und Verbrechen verhindern, meine ich. Ethische Vorgaben greifen heute vielfach nicht mehr.
Wilhelm Köpf, D- 86609 Donauwörth
Anmerkung der Redaktion: Wir haben die Anregung unseres Lesers aufgegriffen und Anfragen gestellt: an den Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) und an den Menschenrechtskommissar des Europarats. Außerdem haben wir den politischen Mitarbeiter eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments angeschrieben und gefragt, ob er Interesse hat, diesen Fall im Parlament näher zu beleuchten. Die Europäische Union selbst ist in dieser Frage nicht zuständig, denn das Gesundheitswesen ist Sache der Mitgliedstaaten. An das Recht auf Leben nach Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Niederlande aber gebunden. Über die Antworten werden wir berichten.