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Brief von Reiner Fuellmich aus der Haft

Brief von Reiner Fuellmich aus der Haft
Erstellt von:
Reiner Fuellmich
Veröffentlicht am:
08.10.2026

Dr. Reiner Fuellmich hat sich nach der Veröffentlichung seines ersten Briefes erneut an unsere Redaktion gewandt. Sein Schreiben erreichte uns als E-Mail, die eine dritte Person nach einer Notiz von Dr. Fuellmich abgetippt hat; Dr. Fuellmich hat uns die Veröffentlichung in der vorliegenden Fassung schriftlich bestätigt. 

Artikel 2026 09 Brief von Reiner Fuellmich aus der Haft
Ein Brief und Aktenordner liegen auf einem Tisch; durch ein vergittertes Fenster fällt Licht.
Albert Engelmann / Clara

Lieber Herr Engelmann,
ich habe mich sehr über die Veröffentlichung meines Briefes an Sie gefreut. Da mir klar ist, dass – zumindest in Deutschland – immer noch zu viele Menschen glauben, Epstein sei ein hoax, CO2 für das Klima schädlich, und Selensky ein Held, und man wisse ja auch nicht so wirklich, was in meinem Fall wirklich geschehen sei, übermittle ich Ihnen anliegend sowohl die von mir bereits im Juni des vergangenen Jahres eingereichte Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, Entführung und anderer Delikte, als auch eine soeben hier in Deutschland beim Landesgericht Hannover eingereichte Zivilklage auf Schadensersatz. Letztere ist (im Vergleich zur rund 166 Seiten langen Strafanzeige) überschaubar kurz mit rund 36 Seiten, und: Sie ist aktualisiert um den entscheidenden Punkt, dass meine (mal als „Abschiebung“, mal als „Auslieferung“ getarnte) Entführung in Mexiko vom Innenministerium unter Nancy Faeser mit Hilfe des BKA unter dem (erstaunlicherweise von meinem Vater ausgebildeten, aber inzwischen in die totale Kriminalität abgerutschten) Holger M. (Name der Redaktion des „13.“ bekannt) durchgeführt wurde. Verwenden Sie beides gern nach Belieben. Ich denke, die Aufdeckung der Wahrheit, nicht nur bei Epstein und betreffend die Plandemie, sondern nun auch in meinem Falle lässt sich nun nicht mehr verhindern.
Nochmals großen Dank!
Reiner Fuellmich

Anmerkung der Redaktion des „13.“: Das Landgericht Göttingen hat Dr. Reiner Fuellmich am 24. April 2025 wegen Untreue in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision mit Beschluss vom 17. März 2026 (6 StR 359/25) im Wesentlichen verworfen; das Urteil ist, soweit wir das verstehen, rechtskräftig.

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